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MEDIENPOLITIK
I
RUNDFUNKGEBÜHREN


Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist politisch und kulturell so wichtig, dass grundsätzlich jedermann zu seiner Finanzierung herangezogen werden kann, unabhängig davon, ob er die Programmangebote von ARD und ZDF nutzt. In einem Gutachten schlägt der ehemalige Verfassungsrichter Paul Kirchhof vor, die bisherige Rundfunkgebühr durch eine Haushalts- und Betriebsabgabe zu ersetzen. 

Haushaltsabgabe statt Kopfpauschale


von Michael Bienert

Es geht um gut sieben Milliarden Euro jährlich. So viel sammelt die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) bei den Bundesbürgern ein, damit die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ihr breit gefächertes Programm anbieten können: von der „Tagesschau“ bis zum „Tatort“-Krimi, vom Deutschlandradio bis zu den regionalen Hörfunkprogrammen, vom Kinderkanal bis zur Übertragung von der Fußballweltmeisterschaft in Südafrika. Die Rundfunkgebühr ist die ökonomische Grundlage dieser Kulturvielfalt: Weniger als sechs Prozent der Etats von ARD und ZDF stammen aus Werbeeinnahmen.

Die Gebührenfinanzierung soll garantieren, dass die öffentlich-rechtlichen Anstalten ihr Programm unabhängig von Wirtschafts- und Politikinteressen gestalten. Es dient der Grundversorgung der demokratischen Öffentlichkeit mit verlässlichen Informationen, daneben ermöglicht es eine mediale Teilhabe am kulturellen Leben. Damit wirklich niemand ausgeschlossen bleibt, können wirtschaftlich Schwache sich von der Gebühr befreien lassen. Ohne diese soziale Komponente lägen die Einnahmen um etwa 750 Millionen Euro pro Jahr höher.

Als die Rundfunkgebühr 1953 in der Bundesrepublik eingeführt wurde, gab es nur wenige Empfangsgeräte. Es lag nahe, die Gebühr an den Besitz von Radios oder Fernsehern zu koppeln. Inzwischen können öffentlich-rechtliche Programmangebote genauso über Computer und Handys abgerufen werden. Es kommen immer neue Empfangsgeräte in Umlauf und es wird immer komplizierter, den Finanzbedarf der öffentlich-rechtlichen Anstalten darauf umzulegen und die Gebühren einzutreiben. Zur Zeit beschäftigt die GEZ über 1000 Mitarbeiter und verursacht Kosten von rund 164 Millionen Euro.

Der ehemalige Verfassungsrichter Paul Kirchhof stuft die Praxis der Gebührenerhebung angesichts der veränderten Mediengewohnheiten gar als „rechtsstaatlich bedenklich“ ein. Im Auftrag von ARD, ZDF und Deutschlandradio hat er ein Gutachten verfasst, das einen juristisch einwandfreien Weg für eine Finanzreform weisen soll. Eine Steuerfinanzierung scheidet von vornherein aus, weil der Rundfunk dann in größere Abhängigkeit von der Politik geriete. Eine Gebühr auch, so Kirchhof, denn diese werde immer für eine bestimmte Leistung erbracht. In Frage komme nur eine Abgabe zur Aufrechterhaltung des öffentlich-rechtlichen Programmangebots.

Sie soll künftig nicht über die Geräte abgerechnet, sondern den Privathaushalten und Gewerbebetrieben auferlegt werden. Das sei besonders gerecht, weil es sich um „soziale Gruppen“ handle, in denen „unterschiedliche Nutzungsgewohnheiten sich begegnen und gegeneinander ausgleichen können.“ Und für die Bürger sei es besonders leicht nachvollziehbar, wenn die jetzige für einen normalen Haushalt erhobene Rundfunkgebühr in eine gleich hohe Haushaltsabgabe umgewandelt werde. Bei den Betrieben müssten gestaffelte Beiträge erhoben werden, je nach Zahl der Beschäftigten, der Autoradios oder der Bettenzahl eines Hotels.

Die Erhebung von Rundfunkbeiträgen würde vereinfacht, den bei den Privathaushalten müsste nicht länger nach der Zahl und Art der Geräte gefragt werden. Auch sozial Schwache sollen ihre Einkommensverhältnisse nicht länger offenlegen müssen. Um ihre Privatsphäre zu schützen, wünscht sich Kirchhof eine Erstattung durch den Staat, etwa durch eine Anhebung des Wohngelds. Insgesamt mehr Geld sollen ARD und ZDF nicht einnehmen. Wie die Kommunen finanziell in die Lage kommen sollen, auch noch die Rundfunkabgabe zu erstatten, ließ Kirchhof trotz bohrender Nachfragen bei einem Pressegespräch gestern in Berlin offen.

Um die Akzeptanz der Abgabe bei der Bevölkerung zu erhöhen, schlägt er vor, dass ARD und ZDF künftig auf Werbung und Sponsoring verzichten. Dadurch würde deutlich, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk ein „politisch bedeutendes Kulturphänomen“ sei, zu dessen Finanzierung jedermann herangezogen werden könne. Die Spitzen von ARD und ZDF lehnen einen Verzicht auf Werbeerlöse bisher kategorisch ab. Der Verband privater Rundfunkanbieter begrüsste Kirchhofs Forderung - er verspricht sich höhere Werbeeinnahmen und eine Schwächung der öffentlich-rechtlichen Konkurrenz. Welcher Weg eingeschlagen wird, entscheiden nun die Ministerpräsidenten, denen Kirchhofs Gutachten gestern vorgestellt wurde. Schon im Juni 2010 könnten sie sich im Grundatz auf die Haushaltsabgabe verständigen, eine gesetzliche Regelung dürfte frühestens 2011 in Kraft treten.

Das Gutachten ist zu finden auf: www.ard.de/intern

Erstdruck: STUTTGARTER ZEITUNG vom 7. Mai 2010
© Text und Foto: Michael Bienert

 














 Michael Bienert

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